Kennzeichnungspflicht für Hunde

Liebe Hundebesitzer,

seit dem 1. Juli 2011 gilt in Niedersachsen per Gesetz eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind. Gekennzeichnet werden darf ausschließlich mit dafür zugelassenen Chip-Transpondern. Eine Tätowierung, auch wenn vorhanden, ist nicht mehr ausreichend. Das Implantieren dieses Chips ist völlig unkompliziert und für die Hunde nur eine "Piekse" wie eine Impfung.