Tier-Punkt

Nieders. Hundegesetz

Hier finden Sie alle Informationen zum aktuellen Nieders. Hundegesetz !!!!!                                                              

D.O.Q.-Test 2.0

NEU: Wir sind jetzt TESTCENTER D.O.Q.-Test 2.0! Was heißt das? Das Team unserer Kleintierpraxis ist nun befugt, den D.O.Q.-Test 2.0 durchzuführen. Dieser Test besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil und gilt als anerkannte Sachkundeprüfung für Hundehalter. Aufgrund der Registrierung der Tierarztpraxis und der Zusatzqualifikation unserer Tierärztin Frau Dr. Birgit Kunz können Sie nun beide Prüfungsteile bei uns ablegen. Wozu dient dieser Sachkundenachweis und ist er für mich selbst wichtig? Am 01.07.2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden in Kraft (NhundG). Die zentralen Neuerungen dieses Gesetzes umfassen: a) die Kennzeichnungspflicht jedes Hundes mit einem Mikrochip b) den obligatorischen Nachweis einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung c) den Nachweis einer theoretischen und praktischen Sachkunde für Hundehalter. Wer schon jetzt länger als 2 Jahre als Hundehalter angemeldet ist, gilt grundsätzlich als sachkundig. Wer sich nach einer Unterbrechung oder zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchte, muss nach einer Übergangsfrist (endet am 30.06.2013) in anerkannten Verfahren seine Sachkenntnis erwerben und so der Behörde nachweisen. Ein anerkannter Sachkundenachweis ist der bestandene D.O.Q.-Test 2.0 (Dog Owner Qualification Test), den die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H e.V.) anbietet. Wie wird der D.O.Q.-Test 2.0 durchgeführt? Die Prüfung besteht aus zwei Einheiten, einer theoretischen und einer praktischen. Der theoretische Prüfungsteil besteht aus 30 Multiple-Choice Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten, zur Beantwortung stehen insgesamt 45 Minuten zur Verfügung. Dieser Prüfungsteil wird im Idealfall schon vor dem Einzug des Hundes in den neuen Haushalt abgelegt. Der praktische Prüfungsteil setzt eine bestandene theoretische Prüfung voraus und bezieht sich auf das jeweilige Hund-Halter-Team, der Halter des Hundes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Über ca. 60 Minuten wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft. Der Hund muss an diesem Tag gesund und mindestens 12 Monate alt sein. Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Als Vorbereitung zum Sachkundenachweis gibt es das Buch zum Test: „Hunde und Menschen immer gern gesehen? D.O.Q.-Test 2.0: Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Hundebesitzer“, ISBN 9783938071724 . Ansonsten finden Sie weitere Infos und Tipps zur Prüfungsvorbereitung auf den Seiten von www.doq-test.de Warum ist ein solcher Test entwickelt und in Niedersachsen verpflichtend eingeführt worden? Hunde tun Menschen gut! Das ist mittlerweile nicht nur unter Hundehaltern bekannt, sondern in zahlreichen Studien wissenschaftlich belegt. Hunde haben einen positiven Einfluss auf Lebensqualität und Gesundheit und werden als Helfer für Kranke und behinderte Menschen eingesetzt. Dabei leben Menschen und Hunde schon seit Jahrtausenden eng zusammen und der Hund hat sich den wechselnden Lebensbedingungen immer wieder erfolgreich angepasst. Manchmal aber stößt der älteste Freund des Menschen nicht auf Sympathie. „Schlechtes Benehmen“ ist die wichtigste Ursache dafür, Umfragen belegen dies. Hunde, die durch anhaltendes Bellen, Zerren an der Leine, Hochspringen an fremden Personen oder aggressives Verhalten gegenüber Artgenossen oder gar Menschen auffallen, tragen erheblich dazu bei, die öffentliche Meinung negativ zu beeinflussen. Schuld ist meist die mangelnde Kompetenz des Halters. Denn Hunde machen das, was sie gelernt haben! Sachkunde der Hundehalter wie durch den D.O.Q.-Test 2.0 soll Problemen dieser Art vorbeugen. Denn sachkundige Hundehalter mit gut erzogenen Hunden genießen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und fördern zusätzlich das positive Bild in der Öffentlichkeit! Sollten sie weitere Fragen an uns haben, stehen wir gern via E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Ihr Praxisteam Grundlage dieser Textpassagen sind die homepage der Tierärztekammer Niedersachsen www.tknds.de und die Informationsbroschüre für Hundehalter und -interessierte der TAG-H e.V. www.doq-test.de

Neue Auszubildende!

Wir haben seit dem 01.07.2012 eine neue Auszubildene! Ihr Name ist Janina Amort und sie wird sich in Kürze auch hier auf unserer Internetseite vorstellen. Sie kommt als Nachfolgerin für unsere ausgelehrnte Auszubildende Julia Beißner, der wir für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute wünschen.

Tierarzneimittel zukünftig nur noch in der Apotheke?

Um das Thema Antibiotika in der Nutztierhaltung kommt im Moment niemand drum herum.

Aber wer ist eigentlich Schuld an der übermäßigen Gabe?

Aktuell wird diskutiert, ob nicht die Tierätzte zu großzügig Antibiotika verabreichen und Ihnen zukünftig das Dispensierrecht entzogen werden soll. Dadurch wären - wie in der Humanmedizin bereits üblich - sämtliche Medikamente für den Tierhalter (auch für Haustiere) nur noch auf Rezept in der Apotheke erhältlich.

Worum es sich bei dem Dispensierrecht handelt und welche Auswirkungen dies auf die Behandlung Ihres Tieres hätte, lesen Sie in den unten angefügten Anhängen.

Einreise nach Großbritannien, Schweden und Malta vereinfacht

Waren für Urlaubsreisen nach Großbritannien, Schweden und Malta noch monatelange Planungen nötig, wird dieses jetzt einfacher.

Bis dato waren für alle drei Länder Blutentnahmen zur Tollwut-Antikörperbestimmung notwendig. Dies entfällt seit dem 01.01.2012!

Weiterhin entfällt die bisher notwendige Zeckenbehandlung vor der Einreise nach Großbritannien. Die Bandwurmbehandlung sollte vorsichtshalber 24-48 Stunden vor Abreise erfolgen.

Ein EU-Heimtierausweis, die Kennzeichnung mit Chip und eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage vor Einreise) sind aber weiterhin für alle EU-Länder Vorschrift!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte einfach an unser Praxis-Team