Kennzeichnungspflicht für Hunde

Liebe Hundebesitzer,

seit dem 1. Juli 2011 gilt in Niedersachsen per Gesetz eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind. Gekennzeichnet werden darf ausschließlich mit dafür zugelassenen Chip-Transpondern. Eine Tätowierung, auch wenn vorhanden, ist nicht mehr ausreichend. Das Implantieren dieses Chips ist völlig unkompliziert und für die Hunde nur eine "Piekse" wie eine Impfung.

Hierfür wird an der linken Hals-Schulterseite Ihres Vierbeiners ein kleiner Bereich rasiert und gereinigt. Anschließend wird mit einem speziellen Applikator der Transponder-Chip unter die Haut injeziert. Durch einen besonderen Anschliff der Injektionsnadel ist die Applikation nahezu schmerzfrei. Die meisten Hunde zeigen keine Reaktion. Mit einem speziellen Lesegerät kann dann die Nummer abgelesen werden.

Anzuraten ist eine Registrierung dieser Nummer mit Ihrer dazugehörigen Adresse bei einem kostenlosen Haustierzentralregister, damit Sie Ihren Schützling bei Verlust auch wiederbekommen.