Tier-Punkt

Der EU-Heimtierausweis (der „blaue Ausweis“)

 

 

Liebe Tierbesitzer,

seit nunmehr 11 Jahren ist für das Reisen innerhalb der EU mit Hund, Katze oder Frettchen der blaue EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Nur vom Veterinäramt ermächtigte Tierärzte dürfen diesen Ausweis ausstellen. Zwingende Voraussetzung für Ihr Tier ist eine eindeutige Kennzeichnung. Früher galt noch eine gut lesbare Tätowierung, seit dem 3. Juli 2011 ist nur noch eine Microchip-Kennzeichnung zugelassen, welche in Niedersachsen seit Juli 2013 nach dem niedersächsischen Hundegesetz grundsätzlich für alle Hunde vorgeschrieben ist.

Seit dem 29. Dezember 2014 sind bereits wieder neue Modelle des EU-Ausweises verpflichtend, die noch mehr Einzelheiten fordern. Die personenbezogenen Daten des Tierhalters müssen mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Außerdem müssen die kompletten Kontaktdaten des ausstellenden Tierarztes angegeben und unterschrieben sein. Die Chipnummer, die Implantationsstelle und das Implantationsdatum, sowie die Chargenaufkleber der Tollwutimpfung müssen laminiert versiegelt sein. Ist eine Laminierung defekt, wird der Ausweis automatisch ungültig. Des Weiteren ist bei der Tollwutimpfung nicht nur das Impf- und Gültigkeitsdatum anzugeben, sondern bei der Ersttollwutimpfung auch das Datum, ab wann die Tollwutimpfung zum Reisen befähigt. Die ausstellenden Tierärzte müssen die Kontaktdaten der Tierhalter, die kompletten Daten des Tieres mit Chipnummer und die Ausweisnummer jederzeit nachvollziehbar für mindestens 3 Jahre aufbewahren.

Da der EU-Ausweis für den Halter des Tieres auch Mehrkosten bedeutet, sollte sich jeder gut überlegen, ob er einen solchen braucht oder nicht. Innerhalb Deutschlands reicht auf jeden Fall ein normaler Impfausweis, um insbesondere den Tollwutimpfschutz zu dokumentieren.

Mehrkosten entstehen durch:

+ die Anschaffungskosten des EU-Heimtierausweises

+ das zeitaufwendige Ausstellen des neuen EU-Ausweises

+ das vorgeschriebene Ablesen des Microchips bei jeder Eintragung in den Ausweis

Vor dem 29.12.2014 ausgestellte Vorgängermodelle des EU-Ausweises sind bis zum Ableben des Tieres gültig.

Sollten Sie Fragen zum Thema „EU-Heimtierausweis“ haben, sind wir für Sie da.

 

Ihr Praxisteam